top of page
Suche

Konjunkturpaket: Was bedeutet das für meinen Handelsbetrieb?

Nachgefragt bei der Werttreuhand

Um die Konjunktur anzukurbeln wurde Mitte letzter Woche von der Bundesregierung ein Konjunktur-Programm verabschiedet, das die deutsche Wirtschaft wieder ankurbeln soll. Der Kernpunkt ist sicherlich die Senkung der MwSt. von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent im Zeitraum vom 01.07.-31.12.2020. Welche Fragen Sie als Caravaning-Unternehmer hier persönlich, aber auch mit Ihrem Steuerberater diskutieren sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag. Darüber hinaus stellen wir unseren Newsletter-Abonnenten

  1. Die in den Bullet-Points aufgeführten Fragestellungen und Impulse haben wir von CaraConsult herausgearbeitet. Wichtig: Wir von CaraConsult machen keine steuerliche Beratung. Bitte fragen Sie zu steuerlichen Themen immer Ihren Steuerberater.

Fett markiert finden Sie die Rückmeldung unseres Netzwerkpartners, der Werttreuhand, die seit mehreren Jahren als Steuerberater bei zahlreichen Caravaning-Betrieben im Einsatz sind.

  1. Bereits verkaufte Fahrzeuge: Rechnungsschreibung und Auslieferung an Kunden noch im Juni oder lieber erst im Juli, damit der Kunde die 3% Steuer sparen kann?

Bei der Höhe des anzuwendenden Umsatzsteuersatzes kommt es auf den Lieferzeitpunkt an. Vielleicht kann es aber auch eine Lösung sein im Juli auszuliefern und sich die Ersparnis zu teilen. Immerhin besteht ja eine kleine Liquiditätslücke durch die spätere Abwicklung.

  1. Bereits erhaltene Anzahlung: Als Gutschrift auf dem Kundenkonto verbucht und bisher nicht versteuert oder als Anzahlung bereits versteuert? Normalerweise sollte eine Korrektur der Anzahlungsrechnung reichen.

Die Anzahlungsrechnung muss, wenn sie bezahlt ist nicht korrigiert werden. Wird das Fahrzeug ausgeliefert ist der dann geltende Umsatzsteuersatz insgesamt abzurechnen.

  1. Verkäufe von Neufahrzeugen, bei denen die Lieferung nicht für das Jahr 2020 sichergestellt werden kann. Wie gestalte ich die Auftragsbestätigung, damit ich steuerlich auf der sicheren Seite bin? Steuerberater fragen.

Hier empfiehlt sich den Vertrag und die Bestellung so zu formulieren, dass es für den Kunden eindeutig ist, dass der Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt der zum Zeitpunkt der Auslieferung gilt UND dies dann auch zu einer Kaufpreiserhöhung führen wird.

  1. Auszeichnungen von Fahrzeugen auf dem Hof, in mobile.de, eigener Internetseite etc. abändern

Soweit die Umsatzsteuersenkung zu einer Preisreduzierung führen soll oder wenn dort eine Umsatzsteuer ausgewiesen wird sollte dies natürlich geändert werden. Hier könnte man aber auch eine gute Werbeaktion integrieren. Z.B. „Auf alle Preise 3 % MwSt.-Reduzierung“

  1. Bestehende Verträge bei Privatleasinggeschäften ev. abändern. Mit Leasinggesellschaft/Banken abklären.

Das ist Aufgabe der Leasinggesellschaften/Banken. Diese werden ggf ihre Rechnungen ändern (müssen).

  1. Finanzierungsbeträge bei Fahrzeugfinanzierungen gültig? Anfrage bei den Banken bzw. deren Rundmail abwarten.

Die Finanzierungsbeträge werden dadurch eher sinken. In der Regel handelt es sich um eine Bruttofinanzierung.

  1. Mietverträge in der Vermietung ebenfalls anschauen. Abklären was mit Vermietungen über den Monatswechsel Juni/Juli passieren soll. Aufteilung in 2 Verträge oder gilt der Preis inklusive zu diesem Zeitpunkt gültiger Mehrwertsteuersatz bei Rechnungsstellung für die ganze Zeit.

Bei einer Änderung der Steuersätze sind die neuen Steuersätze auf Umsätze anzuwenden, die von dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift an bewirkt werden. Für Leistungen, die in wirtschaftlich abgrenzbaren Teilen geschuldet werden, können bei einer Steuersatzänderung unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen. Teilleistungen setzen voraus, dass eine nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise teilbare Leistung nicht als Ganzes, sondern in Teilen geschuldet und bewirkt wird. Eine Leistung ist in Teilen geschuldet, wenn für bestimmte Teile das Entgelt gesondert vereinbart ist. Wird als ein Preis pro Tag vereinbart (z.B. KFZ-Miete), dann können die Leistungen in einen Zeitraum bis 30.06 und einen ab 01.07 aufgeteilt werden. Ob es Vereinfachungsregelungen ähnlich wie bei der Umstellung des Steuersatzes in der Hotellerie von 19% auf 7% geben wird bleibt abzuwarten.

  1. Mietpreisliste auf der eigenen Internetseite mit dem neuen Steuersatz versehen.

Ja, soweit dort einer ausgewiesen ist muss dieser für die Zeit nach dem 30.06 geändert werden.

  1. Umstellung der händlereigenen EDV auf den neuen Steuersatz. Kontakt mit dem EDV-Anbieter aufnehmen.

Ja, ein zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Rechnung wird dem Finanzamt geschuldet.

  1. Mitarbeiter für den neuen Sachverhalt und die Argumentation schulen.

Ja, der Mitarbeiter muss die Folgen seiner Vereinbarungen, die er mit dem Kunden aushandelt kennen.

Gemeinsam mit der Steuerberatungsgesellschaft Werttreuhand bieten wir den Händlern der Erwin Hymer Group ein exklusives Leistungspaket an, das sämtliche Leistungen aus der betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Beratung anbietet. Durch zielgerichtete Unterstützung bei der Einrichtung der Buchhaltung und einer möglichen Schulung von Mitarbeitern, werden Mehrwerte im Bereich der Finanzbuchhaltung und dem Controlling, durch effiziente Abläufe und detaillierte Auswertungen geschaffen.

Weitere Informationen zur Netzwerkpartnerschaft erhalten Sie HIER.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Alle Beiträge        Ziele        Zahlen        Markt        Prozesse        Mitarbeiter

bottom of page