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Allgemeine Geschäftsbedienungen

AGB der CaraConsult GmbH, Frankfurt am Main, im Folgenden kurz "CC" genannt

 

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs-, Coachings- und Schulungsangebote von CC und für sämtliche Verträge von CC mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von der CC angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen. Soweit Beratungsverträge oder –angebote von CC schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer oder bei mündlicher Auftragserteilung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch CC zustande.

 

§ 2 Obliegenheitspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die CC umfassend über die Situation des Unternehmens sowie sämtliche Umstände, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, permanent zu informieren. CC wird lediglich Fragen stellen, die unmittelbar mit dem Auftrag in Verbindung stehen.

 

§ 3 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung

Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch CC oder durch den Kunden ist möglich. Die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung entstandenen Honorare von CC sind abzurechnen und zu zahlen.

 

§ 4 Geschäftspartner

CC ist berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.

 

§ 5 Reisekosten und sonstige Auslagen

Reisekosten mit dem PKW werden mit 0,80€/km abgerechnet. Als Ausgangsort der Reisen gilt der Firmensitz Frankfurt am Main.

Bei Bahnfahrten wird die 1. Klasse mit den entsprechenden Zuschlägen (z.B. ICE) zu Grunde gelegt.

Bei Flugreisen ist nach Möglichkeit die Economy-Klasse zu buchen.

Übernachtungen erfolgen in ***-Hotels (maßgeblich HRS). CC kann Vergütungsklassen, Berechnungssätze und Mindestbeträge durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von drei Monaten erhöhen.

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§ 6 Rechnungsstellung, Zahlung

CC rechnet Honorare und Auslagen monatlich im Nachhinein ab, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen von CC sind sofort zur Zahlung fällig. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die CC berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

 

§ 7 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

Die CC kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn Fixtermine vereinbart sind und die CC die Verzögerung zu vertreten hat.

Nicht zu vertreten hat die CC beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters von CC, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluß nicht vorhersehbar waren und die CC die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die CC berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen die Leistung von CC dauerhaft unmöglich, so wird die CC von ihren Vertragspflichten frei.

 

§ 8 Haftung

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der CC ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. CC haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der CC vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen CC verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluß der vertragsgemäßen Tätigkeit. Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von CC mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

 

§ 9 Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen von CC gilt nur deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber von CC keine Wirkung, selbst wenn die CC ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

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§10 Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren

CC nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VBSG) nicht teil und ist dazu gem. § 36 III VBSG auch nicht verpflichtet.

 

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand für alle Klagen gegen die CC ist Frankfurt am Main. Für Klagen der CC gegen den Kunden ist Frankfurt am Main gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

§ 12 Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragspartner

CC und Auftragnehmer stimmen überein, dass jede Partei, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung unternimmt, dem anderen die Erfüllung in angemessener Weise ermöglichen wird. Sonstige Änderungen oder Ergänzungen aller Verträge bedürfen der Zustimmung beider Parteien und der Schriftform. Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen oder Vertragsteile in Kraft.

 

Diese AGB gelten ab 01.01.2023.

Alle vorherigen Auftragsformulare und AGB sind für Neuverträge ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anwendbar.

 

Frankfurt am Main, im Januar 2023.

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