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AutorenbildPeter Oeckel

Der gesetzliche Mindestlohn steigt

Was ich als Geschäftsführer beachten muss


Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro. Auch im Caravaning-Handel werden eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Arbeitsplätzen von Arbeitnehmern im Bereich des Mindestlohnes und auch durch sogenannte Minijobber besetzt. Daher möchten wir hier über die Zusammenhänge und auch die zu erwartenden Auswirkungen in unserer Branche informieren.


Was spricht zunächst für eine Erhöhung des Mindestlohns?

Aus Sicht der ArbeitnehmerInnen ist ein existenzsicherndes Einkommen möglich - zumindest für Vollzeitbeschäftigte. Höhere Löhne führen gleichzeitig auch zu höherer Produktivität, das Rentenniveau liegt oberhalb der Grundsicherung, Dumpingpreise werden verhindert und der Niedriglohnsektor verliert an Bedeutung. Gleichzeitig steigt auch die Kaufkraft.


Was spricht gegen die Erhöhung des Mindestlohns?

Für Alleinerziehende oder Familien reicht auch ein höherer Mindestlohn nicht unbedingt aus, weshalb sie weiter staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Ein zu hoher Mindestlohn gefährdet Arbeitsplätze, weil mit ihm auch die Lohnkosten steigen, nicht aber automatisch die Produktivität. Damit wären die Lohnkosten nicht mehr gedeckt. Ein höherer Mindestlohn schränkt die Tarifautonomie weiter ein. Auch fallen Minijobs weg, die von den Beschäftigten gewünscht werden, etwa als Zuverdienst oder um bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht zu überschreiten.




Kennen Sie den Unterschied zwischen Mindestlohn und Branchenmindestlohn?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Der gesetzliche Mindestlohn wird in Deutschland durch das Mindestlohngesetz geregelt. Es ist ein allgemeiner, flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn und gilt als unterste Lohngrenze für alle Beschäftigten in Deutschland. Ein Branchenmindestlohn gilt nur für die Beschäftigten einer bestimmten Branche, für die er für allgemeinverbindlich erklärt wurde.


Nun steigt der Mindestlohn nach zwei Erhöhungen im Jahr 2021 auch 2022 in zwei Stufen, und zwar, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. April 2022 auf 10,45 Euro.

Zudem hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres auf 12 Euro angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht.


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen wollen gemeinsam prüfen, wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, ohne dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen beziehungsweise digitalen Zeiterfassungsanwendungen übermäßig belastet werden. Hierzu soll die Entwicklung einer digitalen Zeiterfassungsanwendung, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann, geprüft werden.


Von der Erhöhung profitieren über sechs Millionen Arbeitnehmer, vorwiegend in Ostdeutschland und vor allem Frauen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen ArbeitsnehmerInnen.

Lesen Sie hier, in welchen Fällen der gesetzliche Mindestlohn nicht greift.


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