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Das Arbeitszeugnis


Ganz gut oder gar nicht gut?

Wann haben Sie das letzte Mal ein Arbeitszeugnis in der Hand gehalten und gelesen? Kennen Sie die Formulierung für sehr gutes Fachwissen? Wir befinden uns hier im Bereich Personal und wo es um Personal geht, ist das Arbeitsrecht bekanntlich ein stiller Begleiter. Daher widmet sich dieser Leitfaden den Grundzügen eines Arbeitszeugnisses und insbesondere der Zeugnissprache, damit Sie in Zukunft wissen, worauf Sie zu achten haben, wenn Sie ein Arbeitszeugnis Lesen oder Schreiben.


Was ist ein Arbeitszeugnis?

Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich grundsätzlich um eine Urkunde, die ArbeitnehmerInnen vom Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erhalten. Jede(r) Mitarbeitende hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses seitens des Arbeitgebers. Sowohl der Aufbau als auch der Inhalt sind durch rechtliche Vorschriften definiert. Für die Formulierungen gibt es ebenfalls bestimmte Vorgaben, sodass die Kenntnis über die entsprechenden Botschaften hinter bestimmten Formulierungen für die Beurteilung eines Arbeitszeugnisses essenziell ist. Für Sie als GeschaftsführerIn ist daher das Arbeitszeugnis aus 2 Gründen von besonderer Bedeutung: Zum einen haben Sie bei der Ausstellung einiges (auch rechtliches) zu beachten. Zum anderen sollten Sie auch die Kniffe, wie Sie ein Arbeitszeugnis richtig lesen, kennen.


Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Es gibt wesentlich 2 Arten von Arbeitszeugnissen, denen Sie als GeschäftsführerIn i.d.R. des Öfteren begegnen werden:

Wenn ein(e) MitarbeiterIn das Unternehmen verlässt, darf dieser bzw. diese grundsätzlich zwischen einem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis frei wählen. Bei einem nachvollziehbaren Grund kann zudem auch während des Beschäftigungsverhältnisses ein Zwischenzeugnis seitens Ihrer Beschäftigten verlangt werden. Nachvollziehbare Gründe für die Forderung nach einem Zwischenzeugnis können u.a. sein:

  • Vorgesetztenwechsel

  • Ablauf der Probezeit

  • Interner Stellenwechsel

Was ist beim Schreiben und Lesen von Arbeitszeugnissen zu beachten?

Wie oben beschrieben, gibt es für den Aufbau sowie den Inhalt Vorgaben, die bei der Zeugniserstellung unbedingt beachtet werden müssen:

  • Maschinenschriftliche Erstellung (Keine Handschriftliche Erstellung)

  • Hochwertiges und sauberes Papier

  • Keine Durchstreichungen, Anführungs-, Ausrufungs- sowie Fragezeichen

  • Ort und Datum der Ausstellung

  • Unterschrift des Vorgesetzten o. Arbeitgebers

Jetzt kommen wir zu dem wohl sagenumwobensten Punkt eines jeden Arbeitszeugnisses, den Formulierungen und den dahinter verborgenen Botschaften. Für die Formulierungen im Arbeitszeugnis macht der Gesetzgeber 3 wesentliche Vorgaben:

  • Zeugniswahrheit: Die Zeugniswahrheit drückt aus, dass das was im Zeugnis steht auch der Wahrheit entsprechen muss.

  • Zeugnisklarheit: Die Zeugnisklarheit beschreibt den Grundsatz, dass die Formulierungen verständlich sein müssen und daher z.B. auf Umgangssprache oder interne Begrifflichkeiten verzichtet werden muss.

  • Wohlwollen: Der Grundsatz des Wohlwollens gibt vor, dass die Formulierungen nicht negativ sein dürfen.

Diese Vorgaben sind bei jeder Zeugniserstellung unbedingt zu beachten und führen schließlich dazu, dass sich hinter scheinbar positiven Formulierungen auch negative Botschaften verbergen können. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie die Formulierungen in Arbeitszeugnissen entsprechend entschlüsseln können bzw. andersrum wissen müssen, wie Sie bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen Botschaften richtig verschlüsseln. Bei negativen Formulierungen, wie in der folgenden Abbildung aufgeführt, können ArbeitnehmerInnen sogar dagegen vorgehen und entsprechende Änderungen im Arbeitszeugnis im Nachgang bewirken.


Vorsicht, wenn Sie das lesen:

Damit Sie sich nicht jedes Mal aufs Neue mit den einzelnen Formulierungen auseinandersetzen müssen, haben wir einen Arbeitszeugnis-Generator entwickelt, der genau das für Sie übernimmt:


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