Wie Sie einfach und zeitsparend Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen
Wie steht es eigentlich um den Arbeitsschutz in ihrem Handelsbetrieb? Sind Ihre MitarbeiterInnen und damit auch Sie als Führungskraft ausreichend geschützt? Um diese Fragen ehrlich beantworten zu können, prüfen Sie bitte die folgenden drei Fragestellungen:
Wissen Sie, welche Gesetze in Bezug auf Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen gelten?
Kennen Sie alle Gefährdungsfaktoren, die in den Geschäftsbereichen Verkauf, Service, Vermietung, Werkstatt oder Administration auftreten können?
Dokumentieren Sie Maßnahmen zum Arbeitsschutz und nutzen Sie dies auch für Ihr Employer Branding?
Wenn Sie alle 3 Fragen mit Ja beantwortet haben, müssen Sie diesen Beitrag nicht weiterlesen. Herzlichen Glückwunsch, Sie sind gut aufgestellt. Allen anderen möchten wir in diesem Beitrag den Impuls geben, sich mit dem Thema näher auseinanderzusetzen.
Warum ist das wichtig?
In Deutschland ist jede/r Unternehmer/in dazu verpflichtet seinen Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen. Konkret benennt das Arbeitsschutzgesetz in §3 die Grundpflichten des Arbeitgebers: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“
Nun die Antworten zu den eingangs genannten Fragen:
Wissen Sie, welche Gesetze in Bezug auf Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen gelten?
In Deutschland gibt es eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz, die vor allem im Arbeitsschutz-Gesetz geregelt sind. Hier gibt es u.a. Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung, die Pflicht zur Dokumentation, die Pflicht zur Unterweisung und die Pflicht zu Arbeitsschutzmaßnahmen.
Kennen Sie alle Gefährdungsfaktoren, die in den Geschäftsbereichen Verkauf, Service, Vermietung, Werkstatt oder Administration auftreten können?
Dokumentieren Sie Maßnahmen zum Arbeitsschutz und nutzen Sie dies auch für Ihr Employer Branding?
Wie kann ich das Thema zeitsparend und innovativ lösen?
Klare Empfehlung von unserer Seite: Nehmen Sie Kontakt zu einem Arbeitsschutz-Experten auf und bleiben Sie somit immer up-to-date, sobald sich gesetzliche Änderungen ergeben. Unser Kooperationspartner GMOH hat mit dem Arbeitsschutz-Navigator ein innovatives Tool entwickelt, das sich auf ihre individuelle Situation in der Caravaning-Branche anpasst. Wer hierzu mehr erfahren möchte, dem empfehlen wir einen kurzen Blick auf das folgende Erklärvideo.
Mehr zu Preis und Nutzen finden Sie auf myRodeo. Wer weitere Informationen anfordert, erhält ein kostenloses Erstgespräch mit unserem Arbeitsschutz-Experten. Nutzen Sie die Chance!
Gerne können Sie uns auch mit dem Stichwort „Arbeitsschutz“ über unser Kontaktformular erreichen.
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