Im Rahmen unserer Planungsgespräche stellen wir immer häufiger fest, dass sich in den Posten „Nebenkosten des Geldverkehrs“ ganz erhebliche Abweichungen ergeben. Was steckt dahinter? Unter diesem Posten verbergen sich unter anderem auch die Transaktionskosten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr mit den Kunden. Die bekannten IT-Terminals für die Zahlung von Kundenrechnungen, die mittlerweile fast überall auch in der Caravaning-Branche im Einsatz sind, werden von den jeweiligen Dienstleistern mit sehr unterschiedlichen Gebühren belegt. Die Sache ist nicht ganz einfach, da neben der Hausbank auch der IT-Dienstleister an der Transaktion beteiligt ist.
Generell wird bei der Mehrzahl der Anbieter zunächst eine sogenannte „Transaktionsgebühr“ berechnet. Gerade bei der mittlerweile üblichen „Kartenzahlung per EC“ scheint diese Transaktions-Gebühr nominal zunächst gering. Daneben wird jedoch ein Promillesatz auf die Umsatzsumme als Gebühr erhoben. Bei der Hochrechnung beider Posten auf den Umsatz kommen hier jedoch oft stattliche Beträge zusammen. Je nach den jeweiligen Vereinbarungen sollten hier in der Summe ein Betrag von 0,3% bis 1,0% der abgerechneten Summe nicht überschritten werden.
Natürlich hängen auch diese Gebühren zu einem gewissen Teil von den jeweiligen Vereinbarungen mit der Hausbank ab. Ein besonderes Augenmerk ist daneben auf die Zahlungen mit den Kreditkarten (Visa, Mastercard, etc.) zu richten. Hier werden zum Teil noch heute aus Altverträgen Gebühren von mehr als 1,5% – 2,0% des Umsatzes berechnet. (Das ist wohl einer der Gründe, warum man in so manchen Restaurants gar nicht mit Kreditkarte bezahlen kann). Oftmals haben die Hausbanken bei den Gebühren für die Kreditkartenzahlung darauf keinen so großen Einfluss, da die Bank wiederum mit einem Dienstleister für die Transaktion zusammen arbeitet. Gleichwohl gibt es auch hier erhebliche Unterschiede. Daher gilt: Zahlung mit EC ist für den Händler fast immer günstiger als Zahlung mit Kreditkarte.
Unsere Empfehlung für Sie:
Empfehlung 1 Checken Sie die Gebühren. Wenn die Gebühren hoch sind, lohnt sich ein Gespräch mit der Hausbank über die Konditionen für den bargeldlosen Geldtransit mit Kunden. Das kann viel Geld sparen.
Empfehlung 2 Weisen Sie Ihr Kassenpersonal dementsprechend an, das es z.B. vorrangig nach EC-Karten fragt (statt mit Kreditkarte zu zahlen).
Bei bargeldlosem Zahlungsverkehr mit den Lieferanten und sonstigen Zahlungsempfängern ist daneben zu beobachten, dass wegen des niedrigen Zinsniveaus einzelne Banken dazu übergehen, die Gebühren quasi „versteckt“ zu erhöhen. Wenn zum Beispiel bei der Überweisung der Löhne bisher der Betrag einer „Sammelüberweisung“ erhoben wurde, kommt es nun schon einmal vor, dass die Positionen als „Einzelüberweisungen“ abgerechnet werden. Diese Gebühren werden in der Regel mit den üblichen Änderungen der AGB´s auf den monatlichen Kontoauszügen in einer Anlage mitgeteilt. Doch wer schaut schon im Detail auf diese Infos?
Allgemein ist es den Banken nicht zu verdenken, dass in Anbetracht des geringen Zinsniveaus in irgendeiner Weise noch eine Art von Wertschöpfung geschehen muss. Jedoch sollte jede Leistung auch einen entsprechenden echten Gegenwert darstellen.
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