Wenn es um das Thema Arbeitsschutz geht, versteht der Gesetzgeber keinen Spaß! Eine Flut von Vorschriften regelt unter anderem im sogenannten Arbeitsschutzgesetz, welche Maßnahmen ein Unternehmer zu ergreifen hat, um für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen – ein Graus für viele Unternehmer, die mit dem Wust an Dokumenten und Auflagen schlichtweg überfordert sind.
Den gesetzlichen Verpflichtungen in Sachen Arbeitsschutz nachzukommen, erscheint vielen Unternehmern vollkommen aussichtslos. Da hilft es auch nicht, dass die Berufsgenossenschaften regelmäßig Schulungen anbieten – spätestens bei der Umsetzung ist der Unternehmer ganz auf sich gestellt und das überfordert die meisten. Nicht wenige lassen deshalb das Thema kurzerhand vollkommen außen vor oder tun, mehr schlecht als recht, gerade mal das Nötigste – ein gewaltiges Risiko für den Unternehmer selbst – und für seine Mitarbeiter.
Meist geht die Sache gut, solange nichts Gravierendes passiert.
Kommt es jedoch zu einem Arbeitsunfall und kann der Unternehmer seine Unterweisungs- und Dokumentations-Pflichten nicht lückenlos nachweisen, ist er für den Unfall in vollem Umfang (mit) haftbar. Und dabei ist er selbst in der Beweispflicht – nicht etwa der Gesetzgeber. Im Falle eines solchen Unfalls werden Sie zwangsläufig mit Fragen konfrontiert, wodurch entschieden wird, ob Sie haftbar gemacht werden können. Einen ersten Selbst-Check können Sie mit den folgenden 4 Fragen durchführen:
Sind in Ihrem Unternehmen die Arbeitssicherheits-Verantwortlichkeiten geklärt, Ihre Mitarbeiter darüber informiert und gleichzeitig offiziell beauftragt?
Gibt es aktuelle Gefährungsbeurteilungen?
Sind alle Maßnahmen, resultierend aus der Gefährungsbeurteilung, umgesetzt?
Existiert eine Wirksamkeitskontrolle dieser Maßnahmen?
Falls Sie nicht in der Lage sind diese Fragen zufriedenstellend zu beantworten, empfehlen wir Ihnen sich noch einmal mit dem Thema und den daraus entstehenden Risiken auseinanderzusetzen und eine Umsetzung im Betrieb anzusteuern.
Informieren Sie sich in einem ersten Gespräch ganz unverbindlich darüber, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb implementiert werden kann. Unser Kooperationspartner GMOH begleitet mit dem “Human System” seit vielen Jahren erfolgreich Kunden aus dem Mittelstand – darunter auch zahlreiche Caravaning-Betriebe.
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