Kennzahl des Monats: Abschreibung von Mietwagen

Uns erreichen immer wieder Fragen zu dem Thema Abschreibungen bei den Mietfahrzeugen. Daher nachfolgend einige Aspekte aus unserer Praxis, die für sie interessant sein könnten.
Zunächst stellt sich die Frage, ob Mietfahrzeuge zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehören? Der Fahrzeugbestand eines Caravan-Händlers ist grundsätzlich im Umlaufvermögen als Handelsware auszuweisen – unabhängig davon, ob es sich um neue oder gebrauchte Freizeitfahrzeuge handelt.
Eine Ausnahme von dieser Regel kommt in Betracht, wenn Ihr Betrieb auch eine Fahrzeugvermietung unterhält. Bei Fahrzeugen, die zur Vermietung bestimmt sind, steht die Absicht des Verkaufes im Hintergrund, so dass Mietfahrzeuge grundsätzlich dem Anlagevermögen zugeordnet werden sollten. Dass auch Mietwagen regelmäßig nach einer gewissen Zeit verkauft werden, spielt hierbei keine Rolle.
Wir empfehlen daher immer die Zuordnung eines Mietwagens ins Anlagevermögen.
Und dies, sobald ein Fahrzeug dazu bestimmt ist. Also spätestens bei der Zulassung als Mietfahrzeug. Sie sind damit auf der sicheren Seite, um monatlich eine planmäßige Abschreibung vornehmen zu können.
Dies bringt Ihnen bei der Betrachtung der Gegenüberstellung von Vermiet-Einnahmen und den Kosten Ihrer Vermietung als „Profit-Center“ nicht nur mehr Transparenz; sie können auch relativ sicher sein, dass nach der Nutzung als Mietwagen beim Verkauf wohl kaum ein Verlust entstehen wird. Immer wieder kommt auch die Frage auf, wie viel Jahre denn die Abschreibungsdauer eines Reisemobils oder Wohnwagens beträgt?
Aus der Länge der Nutzungsdauer in Jahren ergibt sich der monatliche Betrag, den Sie als Abschreibung ansetzen dürfen. Nach der Abschreibungstabelle für Anlagegüter des Bundesministeriums der Finanzen beträgt die gewöhnliche Nutzungsdauer für Reisemobile 8 Jahre. Hier ist das Augenmerk auf das Wort „gewöhnlich“ zu legen, denn ein Mietfahrzeug ist naturgemäß einer höheren Beanspruchung und damit Abnutzung unterworfen. Aus diesem Grund haben sich sehr viele Finanzämter der Auffassung angeschlossen, die Abschreibungsdauer bei Reisemobilen, die als Mietwagen bestimmt sind, anstatt der 8 Jahre Nutzungsdauer auf 6 Jahre anzusetzen. Diese sind dann die Berechnungsgrundlage.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihren Steuerberater mit dem Finanzamt abklären, ob eine Abschreibung Ihrer Mietfahrzeuge auf 6 Jahre in Ordnung ist, in der Regel werden Sie einen positiven Bescheid bekommen.
Wie das Thema „Vermietung von Freizeitfahrzeugen“ auch profitabel für Sie wird, klären wir gerne ganz unverbindlich in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Weitere interessante Kennzahlen finden Sie in unserem CaraConsult Monatsreporting. Beantragen Sie doch ganz unverbindlich einen 30-Tage-Testzugang und tauchen Sie in die Kennzahlen-Welt eines Caravaning-Betriebs ein.